- Für wen arbeitet dein Gegenüber?
- Auf welcher Auswahl beruht die Empfehlung?
- Wird dein Bedarf erfragt und dokumentiert?
- Wie wird die Beratung bezahlt?
Drei Wege
Wer wen vertritt
| Weg | Für wen tätig | Auswahl |
|---|---|---|
| Direkt beim Versicherer | Du schließt ohne Vermittler ab. | Die Tarife dieses einen Versicherers. Den Vergleich mit anderen Anbietern machst du selbst. |
| Versicherungsvertreter | Ist von einem Versicherer (oder einem anderen Vertreter) damit betraut, Verträge zu vermitteln [Quelle]. | Muss dir sagen, für welche Versicherer er arbeitet und ob ausschließlich [Quelle]. |
| Versicherungsmakler | Übernimmt die Vermittlung für dich als Auftraggeber, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein [Quelle]. | Muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern am Markt zugrunde legen, außer er weist dich vorher ausdrücklich auf eine eingeschränkte Auswahl hin [Quelle]. |
Ob jemand Makler ist, siehst du im Vermittlerregister. Dort steht auch, auf welcher Erlaubnis die Tätigkeit beruht [Quelle].
Was das Gesetz verlangt
Beratung, Begründung, Dokumentation
Makler und Vertreter müssen dich nach deinen Wünschen und Bedürfnissen fragen, soweit die Versicherung oder deine Lage dafür Anlass geben, dich beraten und die Gründe für ihren Rat nennen. Das müssen sie dokumentieren [Quelle]. Verletzen sie diese Pflichten schuldhaft, haften sie für den Schaden, der dir daraus entsteht [Quelle].
Auf Beratung und Dokumentation kannst du verzichten, allerdings nur mit einer gesonderten Erklärung. Darin muss stehen, dass ein Verzicht deine Möglichkeit verschlechtern kann, später Schadensersatz zu verlangen [Quelle]. Lies so ein Formular genau, bevor du unterschreibst.
Bei einer internationalen Krankenversicherung fällt dieser Teil besonders ins Gewicht. Geltungsbereich (mit oder ohne USA), Wartezeiten, Ausschlüsse, Leistungen bei Besuchen in Deutschland und die Frage, was bei einer Rückkehr gilt, unterscheiden sich von Tarif zu Tarif.
Direkt abschließen
Wann der Direktabschluss passen kann
Direkt abzuschließen kann passen, wenn du weißt, welchen Schutz du brauchst, die Bedingungen mehrerer Anbieter selbst nebeneinanderlegen willst und deine Lage einfach ist: ein Zielland, keine Vorerkrankungen, keine Fragen zu deinem deutschen Vertrag oder zur Rückkehr.
Dann trägst du die Auswahl allerdings selbst. Niemand ist verpflichtet, für dich den Markt zu sichten, und niemand haftet dafür, wenn ein anderer Tarif besser gepasst hätte.
Wer bezahlt
Wie ein Makler bezahlt wird
Makler werden meist über eine Courtage bezahlt, die in der Versicherungsprämie enthalten ist und vom Versicherer ausgezahlt wird. Möglich ist auch eine mit dir vereinbarte Zahlung oder eine Kombination. Wie es bei uns ist, steht in der Erstinformation und unter So arbeiten wir.
Aus einer Courtage kann ein Interessenkonflikt entstehen. Frag deshalb nach, warum ein bestimmter Tarif empfohlen wird und welche Alternativen geprüft wurden. Die Begründung muss dir ohnehin genannt werden [Quelle].
Vor dem Gespräch
Fünf Fragen an jeden Berater
- Status: Bist du Makler oder Vertreter, und wie lautet deine Registernummer?
- Auswahl: Welche Versicherer und Tarife legst du deiner Empfehlung zugrunde?
- Begründung: Warum passt dieser Tarif zu meinem Zielland, meiner Familie und meinem Rückweg nach Deutschland?
- Vergütung: Wie wirst du für diese Vermittlung bezahlt?
- Später: Wer hilft mir, wenn sich meine Lage ändert oder ein Leistungsfall strittig ist?
Was du vor dem Wechsel klärst: Krankenversicherung beim Auswandern · PKV und Anwartschaft
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsvertreter?
Ein Vertreter ist von einem Versicherer damit betraut, dessen Verträge zu vermitteln. Ein Makler übernimmt die Vermittlung für dich als Auftraggeber, ohne von einem Versicherer betraut zu sein, und muss seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Angeboten am Markt zugrunde legen.
Beide müssen dich befragen, beraten, ihren Rat begründen und das dokumentieren. Ob jemand Makler oder Vertreter ist, steht im Vermittlerregister.
Ist ein Abschluss über einen Makler teurer als direkt?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Makler werden meist über eine Courtage bezahlt, die in der Prämie des Versicherers enthalten ist. Ob ein Tarif direkt günstiger angeboten wird, hängt vom Versicherer ab.
Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern auch Geltungsbereich, Selbstbehalt, Wartezeiten und Ausschlüsse. Ein günstiger Tarif, der dein Zielland oder Besuche in Deutschland schlecht abdeckt, ist nicht günstig.
Quellen: Erstinformation
Muss ich mich beraten lassen?
Nein. Du kannst auf Beratung und Dokumentation verzichten, aber nur mit einer gesonderten Erklärung. Darin muss ausdrücklich stehen, dass der Verzicht deine Chancen auf Schadensersatz verschlechtern kann.
Bei einem Abschluss im Fernabsatz, etwa online, reicht dafür die Textform.
Quellen: [3]
Haftet ein Makler, wenn die Empfehlung nicht passt?
Quellen
- § 59 VVG – Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 26.10.2026
- § 60 VVG – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 26.10.2026
- § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 26.10.2026
- § 63 VVG – Schadensersatzpflicht (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 26.10.2026
- § 34d GewO – Versicherungsvermittler, Versicherungsberater (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 26.10.2026
- Vermittlerregister (DIHK) Register, abgerufen 26.10.2026
Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind das Gesetz, die Bedingungen deines Vertrags und die zuständigen Stellen.

