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Ratgeber · Lebenslage

Krankenversicherung im Ruhestand im Ausland

Ob du als Rentnerin oder Rentner nach dem Umzug in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bleibst, hängt vor allem vom Zielland ab. In der EU, im EWR, in der Schweiz und in einigen Abkommensstaaten geht es oft weiter. In allen anderen Staaten endet deine Krankenversicherung in Deutschland.

Von , berät für die Verus Vorsorge GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) · Stand:

Prüfpunkte
  1. Zielland: EU, Abkommensstaat oder anderer Staat?
  2. Wie bist du heute versichert?
  3. Bekommst du im Zielland eine eigene Rente?
  4. Was gilt für deinen Partner?

EU, EWR, Schweiz

Umzug in einen EU-Staat, den EWR oder die Schweiz

Beziehst du eine Rente der Deutschen Rentenversicherung (oder eine vergleichbare Leistung wie eine Beamtenpension) und hast im neuen Wohnstaat keinen eigenen Anspruch auf dortige Krankenversicherung, bleibst du bei deiner Krankenkasse in Deutschland versichert. Du zahlst deine Beiträge weiter in Deutschland, im Wohnstaat fallen keine Beiträge an [Quelle].

Behandelt wirst du im Wohnstaat so wie die dort Versicherten, mit den dort üblichen Zuzahlungen. Den Anspruch weist du mit dem Formular S1 nach, das du von deiner deutschen Krankenkasse bekommst [Quelle]. Bei Besuchen in Deutschland kannst du weiter mit deiner Gesundheitskarte zum Arzt gehen [Quelle].

Für einige Staaten gelten Besonderheiten, etwa für das Vereinigte Königreich oder wenn du nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats hast. Frag in diesen Fällen vorher deine Krankenkasse [Quelle].

Abkommensstaaten

Umzug in einen Abkommensstaat

Mit einigen Staaten außerhalb der EU gibt es Regeln für Rentner, unter anderem mit der Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Tunesien und dem Vereinigten Königreich. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bleibt dort bestehen, wenn du im Wohnstaat keine weitere gesetzliche Rente beantragt hast oder beziehst [Quelle].

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, gilt das nur für einen Teil dieser Staaten. Bei einem Umzug in die übrigen endet die freiwillige Versicherung. Die DVKA nennt dafür Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und das Vereinigte Königreich als Staaten, in denen sie weiterlaufen kann [Quelle]. Die Türkei-Seite hat eigene Hinweise: Türkei.

Alle anderen Staaten

Umzug in einen anderen Staat

Verlegst du deinen Wohnort in einen Staat, der weder zur EU, zum EWR, zur Schweiz noch zu den Abkommensstaaten gehört, endet deine Krankenversicherung in Deutschland [Quelle]. Das betrifft zum Beispiel Thailand, die USA, Kanada, Australien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Dann brauchst du eigenen Schutz für das Leben vor Ort: eine internationale Krankenversicherung oder eine Lösung im Zielland. Viele Visa für Ruheständler verlangen dafür einen Nachweis, etwa in Thailand. Mit steigendem Alter werden Gesundheitsfragen und Beiträge wichtiger, plane den Wechsel deshalb früh.

Partner und Familie

Was für mitziehende Angehörige gilt

Ziehst du mit familienversicherten Angehörigen in einen anderen EU-Staat, richtet sich deren Familienversicherung ab dem Umzug nach dem Recht des neuen Wohnstaats. Erfüllen sie die dortigen Voraussetzungen nicht, prüft deine Krankenkasse, wie ihr Schutz weiter sichergestellt werden kann [Quelle]. Mehr zur Familie: Krankenversicherung für Familien im Ausland.

Vorher klären

Deine Checkliste vor dem Umzug

  • Krankenkasse: Bleibe ich versichert, und bekomme ich das Formular S1?
  • Rente: Beziehe oder beantrage ich auch im Zielland eine gesetzliche Rente? Fragen zur Rente beantwortet die Deutsche Rentenversicherung.
  • Pflege: Was gilt für die Pflegeversicherung? Dazu gibt es ein eigenes Merkblatt der DVKA [Quelle].
  • Lücken: Welche Leistungen deckt das System im Wohnstaat nicht, etwa Zuzahlungen oder ein Rücktransport?
  • Rückweg: Was gilt, wenn ich später zurückziehe? Rückkehr nach Deutschland

Häufige Fragen

Bleibe ich als Rentner in der deutschen Krankenversicherung, wenn ich nach Spanien oder Portugal ziehe?

In der Regel ja, wenn du eine deutsche Rente beziehst und im neuen Wohnstaat keinen eigenen Anspruch auf die dortige Krankenversicherung hast. Du zahlst deine Beiträge weiter in Deutschland und wirst mit dem Formular S1 im Wohnstaat behandelt.

Die Leistungen richten sich dann nach dem Recht des Wohnstaats, mit den dort üblichen Zuzahlungen.

Quellen: [1]

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich als Rentner nach Thailand oder in die USA ziehe?

Deine Krankenversicherung in Deutschland endet, weil diese Staaten weder zur EU noch zu den Abkommensstaaten mit Regeln für Rentner gehören. Du brauchst eigenen Schutz für das Leben vor Ort.

Wende dich vorher an deine Krankenkasse. Sie informiert dich über deine Möglichkeiten.

Quellen: [1]

Was ist das Formular S1?

Das Portable Dokument S1 bescheinigt, dass du über deine deutsche Krankenkasse Anspruch auf Behandlung im Wohnstaat hast. Du legst es beim zuständigen Krankenversicherungsträger an deinem neuen Wohnort vor.

Deine Kasse kann die Daten auch digital an den Träger im Wohnstaat übermitteln.

Quellen: [1]

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband, DVKA: Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland, Merkblatt für Rentnerinnen und Rentner (PDF) Stand: 01.08.2025, abgerufen 26.10.2026
  2. GKV-Spitzenverband, DVKA: Merkblätter für Rentnerinnen und Rentner Behördenseite, abgerufen 26.10.2026

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