- Reise: vorübergehende Reisen
- International: Leben im Ausland
- Lokal: Schutz aus dem Zielland
Überblick
Reiseversicherung oder internationale Krankenversicherung?
Die Begriffe sind nicht gesetzlich festgelegt, deshalb zählen die Bedingungen und nicht der Produktname.
| Art | Wofür gedacht | Das prüfst du |
|---|---|---|
| Reise | Gedacht für vorübergehende Reisen, die meisten Policen decken bis zu 70 Tage. Für längere Reisen gibt es Langzeit-Tarife. | Dauer pro Reise und Länder, für die der Schutz gilt |
| International | Gedacht für Menschen, die länger oder dauerhaft im Ausland leben. Der Geltungsbereich kann mehrere Länder oder die ganze Welt umfassen. | Geltungsbereich, Leistungsumfang und Voraussetzungen laut Bedingungen |
| Lokal | Schutz im Zielland, etwa über einen Anbieter vor Ort oder den Arbeitgeber. Umfang und Vorgaben richten sich nach dem Zielland. | Vorgaben des Ziellandes, Leistungen und was bei Besuchen in Deutschland gilt |
Reise oder Umzug
Wann ist es eine Reise, wann ein Umzug?
Die Unterscheidung zwischen vorübergehenden und dauerhaften Auslandsaufenthalten erfolgt nach der Verbraucherzentrale danach, ob ein neuer Hauptwohnsitz im Ausland begründet wird, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen also in einen anderen Staat wandert.
Für einen Umzug ins Ausland reicht eine Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel nicht, weil sie für vorübergehende Reisen gedacht ist. Wer länger als zehn Wochen im Ausland unterwegs ist, braucht nach Stiftung Warentest Langzeit-Auslandskrankenschutz. Wer seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, braucht darüber hinaus Schutz, der für ein Leben vor Ort gedacht ist.
Bei Auslands- und Reisekrankenversicherungen können Vertragslaufzeiten vereinbart werden, die Krankenversicherung, die den gesetzlichen Schutz ersetzen kann, ist dagegen grundsätzlich unbefristet (§ 195 VVG). Ob ein internationaler Tarif unbefristet ist, steht in seinen Bedingungen.
Der Test von Stiftung Warentest betrifft Tarife für lange Reisen, die sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen lassen. Er betrifft keine internationale Krankenversicherung zum Auswandern.
Sechs Startfragen für das Gespräch mit Anbietern
Weder „international ist besser“ noch „lokal reicht“ gilt pauschal. Gesundheitsangaben gehören erst in den Antrag.
- Zweck
- Verlege ich meinen Lebensmittelpunkt, oder bin ich auf Reisen?
- Dauer und Länder
- Für welchen Zeitraum und welche Länder soll der Schutz gelten, auch bei Besuchen in Deutschland?
- Bedingungen
- Wofür ist das Produkt laut Bedingungen gedacht, und was ist ausgeschlossen?
- Zielland
- Welche Vorgaben macht das Zielland, und wer bestätigt sie verbindlich?
- Familie
- Wer zieht mit, und ist jede Person einbezogen?
- Deutschland
- Was ändert sich in Deutschland: Mitgliedschaft, Vertrag, Rückweg? Mehr: PKV und Anwartschaft.
Weitere Antworten: Reicht eine Auslandsreisekrankenversicherung? · Der Unterschied in einer Antwort
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- Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
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Wer hier schreibt
Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.
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Quellen
- Impressum und Erstinformation, insurance4expats.com
- Stiftung Warentest: Langzeit-Auslandskrankenversicherung im Vergleich – Gut abgesichert auf langen Reisen Datum: 05.05.2026, abgerufen 10.10.2026Der Test betrifft Tarife für lange Reisen, die sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen lassen. Er betrifft keine internationale Krankenversicherung zum Auswandern.
- Verbraucherzentrale: Krankenversicherung im Ausland – Wie lange bin ich geschützt? Stand der Seite: 19.05.2026, abgerufen 10.10.2026
- Stiftung Warentest: Langzeit-Auslandskrankenschutz – Riesige Unterschiede bei Preis und Qualität (Pressemitteilung) 20.04.2026, abgerufen 10.10.2026Pressemitteilung zum selben Test wie der Artikel von Stiftung Warentest. Die Aussagen gelten für Tarife für lange Reisen.
- § 195 VVG – Versicherungsdauer (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 10.10.2026
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