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Ratgeber · Schon im Ausland

Der Leistungsfall im Ausland: so läuft die Erstattung

Reich Diagnose, Befund und Rechnung immer zusammen ein, und klär vor planbaren Behandlungen, ob dein Versicherer vorher zustimmen muss. Der Versicherer darf die Auskünfte verlangen, die er zur Prüfung braucht. Fällig wird die Zahlung, wenn er die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat; dauert das länger als einen Monat, kannst du eine Abschlagszahlung verlangen.

Von , berät für die Verus Vorsorge GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) · Stand:

Prüfpunkte
  1. Vorher: Zusage nötig?
  2. Unterlagen vollständig
  3. Rückfragen beantworten
  4. Zahlung und Abschlag

Vor der Behandlung

Was du vorher klärst

  • Planbare Behandlung? Prüf in deinen Bedingungen, ob dein Versicherer für Krankenhausaufenthalte, Operationen oder teure Untersuchungen vorab eine Kostenzusage verlangt. Ohne Zusage kann es Abzüge geben.
  • Direktabrechnung oder Erstattung? Frag, ob der Versicherer mit der Klinik direkt abrechnet oder ob du zuerst zahlst und dann einreichst.
  • Notfall: Lass dich zuerst behandeln. Informier den Versicherer so bald wie möglich, meist über die Notfall-Hotline auf deiner Versicherungskarte.

Einreichen

Welche Unterlagen der Versicherer braucht

Nach dem Versicherungsfall darf der Versicherer die Auskünfte verlangen, die er braucht, um den Fall und den Umfang seiner Leistung festzustellen, und Belege, soweit du sie zumutbar beschaffen kannst Quellen: [2].

  • Rechnung mit Datum, Behandler und einzelnen Positionen
  • Diagnose
  • Befund oder Arztbericht
  • bei Medikamenten: Rezept und Quittung
  • bei Vorabzusage: die Zusage

Wichtig

Was im Antrag stand, zählt auch jetzt

Was der Arzt in den Befund schreibt, liest auch der Versicherer. Hast du im Antrag nach einer Vorerkrankung gefragt und sie nicht angegeben, kann der Versicherer Rechte aus der Verletzung der Anzeigepflicht geltend machen Quellen: [3]. Deshalb gilt schon beim Abschluss: vollständig und ehrlich antworten.

Zahlung

Wann der Versicherer zahlen muss

Geldleistungen des Versicherers werden fällig, wenn er die Erhebungen abgeschlossen hat, die er für den Versicherungsfall und den Umfang seiner Leistung braucht. Sind diese Erhebungen einen Monat nach deiner Meldung nicht beendet, kannst du Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den er voraussichtlich mindestens zahlen muss. Die Frist läuft nicht, solange die Prüfung durch dein Verschulden nicht beendet werden kann Quellen: [1]. Für Versicherer mit Sitz außerhalb Deutschlands können andere Regeln gelten; schau in deine Bedingungen.

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Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Erstattung?

Rechnung, Diagnose und Befund, zusammen eingereicht; bei Medikamenten auch Rezept und Quittung.

Quellen: [2]

Wie lange darf der Versicherer mit der Zahlung warten?

Die Zahlung wird fällig, wenn er die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Nach einem Monat ohne Abschluss kannst du eine Abschlagszahlung verlangen.

Quellen: [1]

Quellen

  1. § 14 VVG – Fälligkeit der Geldleistung (gesetze-im-internet.de) abgerufen 03.11.2026
  2. § 31 VVG – Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers (gesetze-im-internet.de) abgerufen 03.11.2026
  3. § 19 VVG – Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de) abgerufen 03.11.2026

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