- Wohin ziehst du: EU/EWR oder außerhalb?
- Behältst du einen Wohnsitz in Deutschland?
- Was sagen deine Bedingungen zum Wegzug?
- Kündigen, ruhen lassen oder weiterführen?
Zuerst prüfen
Endet der Vertrag beim Umzug von selbst?
Das hängt vom Zielland und von deinen Versicherungsbedingungen ab. Der PKV-Verband beschreibt die Regel so: Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des EWR bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Liegt das neue Zuhause außerhalb dieses Gebiets, endet die Versicherung üblicherweise Quellen: [3].
„Üblicherweise“ heißt: Lies nach, was dein Vertrag genau sagt, und lass es dir schriftlich bestätigen. Manche Verträge sehen eine Fortsetzung oder eine Anwartschaft vor. Wer sich auf ein automatisches Ende verlässt und es kommt nicht, zahlt doppelt. Wer sich auf ein Weiterlaufen verlässt und der Vertrag endet, steht ohne Schutz da.
Fristen
Die normale Kündigung: drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Ohne Sonderfall kannst du einen Krankenversicherungsvertrag, der für mehr als ein Jahr läuft, zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen; eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer geht vor. Die Kündigung kann auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden Quellen: [2].
Plane deshalb früh: Wer im Juli auswandert und das Versicherungsjahr im Januar beginnt, kann regulär erst zum Jahresende kündigen.
Sonderkündigungsrecht
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich auswandere?
Ein eigenes Sonderkündigungsrecht wegen Auswanderung steht nicht im Gesetz. § 205 VVG nennt andere Fälle, in denen du außerordentlich kündigen kannst Quellen: [2]:
| Anlass | Was das Gesetz sagt |
|---|---|
| Versicherungspflicht | Wirst du kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kannst du binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (Abs. 2). Das betrifft etwa eine Pflichtversicherung in Deutschland, nicht automatisch eine Pflicht im Zielland. |
| Beitragserhöhung | Erhöht der Versicherer den Beitrag oder mindert er Leistungen, kannst du binnen zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (Abs. 4). |
| Neue Altersgruppe | Steigt der Beitrag, weil du eine andere Altersgruppe erreichst, kannst du binnen zwei Monaten kündigen (Abs. 3). |
Ob dein Vertrag beim Wegzug ins Ausland endet oder eine eigene Regel hat, steht in deinen Bedingungen. Frag deinen Versicherer schriftlich danach, bevor du Fakten schaffst.
Wichtig
Solange du in Deutschland wohnst, gilt die Versicherungspflicht
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankheitskostenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer haben, sofern sie nicht gesetzlich versichert ist Quellen: [1]. Deshalb wird eine Kündigung in dieser Lage nur wirksam, wenn du innerhalb von zwei Monaten nachweist, dass du bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert bist, und zwar mit einem Vertrag, der diese Pflicht erfüllt Quellen: [2].
Einen Wohnsitz in Deutschland kannst du auch dann noch haben, wenn du schon im Ausland lebst, etwa weil du deine Wohnung behältst Quellen: [4]. Nicht jede internationale Krankenversicherung erfüllt die deutsche Pflicht. Mehr dazu unter Wird eine internationale Krankenversicherung in Deutschland anerkannt?
Entscheidung
Kündigen, ruhen lassen oder weiterführen?
| Weg | Passt eher, wenn … | Das klärst du |
|---|---|---|
| Kündigen | du sicher nicht zurückkommst und am Zielort ein passender Schutz zugesagt ist. | Frist, Nachweis, was bei einer späteren Rückkehr verloren ist. |
| Anwartschaft | eine Rückkehr denkbar ist. Der Vertrag ruht gegen einen reduzierten Beitrag, und du kannst ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. | kleine oder große Anwartschaft, laufender Beitrag, maximale Dauer. |
| Weiterführen | du in der EU oder im EWR wohnst und dein Vertrag dort gilt. | ob der Schutz im Zielland reicht und wie lange am Stück. |
Den Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft erklären wir unter PKV und Anwartschaft beim Auswandern. Der PKV-Verband empfiehlt Menschen, die eine Weile ins außereuropäische Ausland gehen und zurückkommen wollen, eine Anwartschaftsversicherung Quellen: [3].
Reihenfolge
So gehst du vor
- Bedingungen lesen: Was passiert mit dem Vertrag beim Wegzug in dein Zielland?
- Schriftlich beim Versicherer nachfragen: Ende, Fortsetzung, Anwartschaft, Kosten, Fristen.
- Neuen Schutz auswählen und die schriftliche Zusage mit Beginn-Datum abwarten.
- Erst dann kündigen oder die Anwartschaft beantragen, mit Frist und Nachweis.
- Bestätigung des Versicherers aufbewahren.
Die ganze Reihenfolge mit Abhaklisten steht im Fahrplan zum Umzug.
Passende Themen
Häufige Fragen
Endet meine private Krankenversicherung automatisch, wenn ich auswandere?
Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des EWR bleibt der Schutz nach Auskunft des PKV-Verbands bestehen, außerhalb endet die Versicherung üblicherweise.
Verbindlich sind deine Versicherungsbedingungen. Lass dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, was bei deinem Zielland gilt, bevor du kündigst oder dich abmeldest.
Quellen: [3]
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich auswandere?
Ein eigenes Sonderkündigungsrecht wegen Auswanderung steht nicht im Gesetz.
§ 205 VVG nennt andere Fälle: eine neue gesetzliche Versicherungspflicht, eine Beitragserhöhung oder Leistungsminderung und den Wechsel in eine teurere Altersgruppe. Ob dein Vertrag beim Wegzug endet, regeln deine Bedingungen.
Quellen: [2]
Welche Kündigungsfrist gilt für die private Krankenversicherung?
Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, sofern keine Mindestversicherungsdauer vereinbart ist.
Solange du in Deutschland einen Wohnsitz hast, wird die Kündigung außerdem nur wirksam, wenn du innerhalb von zwei Monaten eine lückenlose Anschlussversicherung nachweist, die die deutsche Versicherungspflicht erfüllt.
Soll ich kündigen oder eine Anwartschaft abschließen?
Wenn eine Rückkehr nach Deutschland denkbar ist, spricht viel für eine Anwartschaft, weil du dann ohne neue Gesundheitsprüfung zurückkannst.
Eine Anwartschaft kostet laufend einen reduzierten Beitrag. Ob sich das lohnt, hängt von deinem Alter, deinem Gesundheitszustand heute und der Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr ab. Das besprechen wir im Erstgespräch.
Quellen: [3]
Quellen
- § 193 VVG – Versicherte Person; Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de) amtlich · Gesetzestext · abgerufen 01.11.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (gesetze-im-internet.de) amtlich · Gesetzestext · abgerufen 01.11.2026
- PKV-Verband: Ablehnung und Kündigung der PKV Verband der Privaten Krankenversicherung · abgerufen 01.11.2026
- § 7 BGB – Wohnsitz; Begründung und Aufhebung (gesetze-im-internet.de) amtlich · Gesetzestext · abgerufen 01.11.2026
Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind das Gesetz, die Bedingungen deines Vertrags und die zuständigen Stellen.

