- Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland?
- Ist der Versicherer in Deutschland zugelassen?
- Was verlangt dein Zielland?
- Was gilt bei deiner Rückkehr?
Überblick
Drei Fälle, drei Antworten
| Deine Lage | Zählt die internationale Police? |
|---|---|
| Wohnsitz in Deutschland | Nur wenn sie die Anforderungen von § 193 Abs. 3 VVG erfüllt: Versicherer in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen, Kostenerstattung mindestens für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Selbstbehalte begrenzt auf 5.000 Euro je Person und Kalenderjahr Quellen: [1]. |
| Kein Wohnsitz mehr in Deutschland | Die deutsche Pflicht nach § 193 VVG knüpft an den Wohnsitz im Inland an. Entscheidend ist dann, was das Zielland für Visum, Anmeldung oder Aufenthalt verlangt. |
| Rückkehr nach Deutschland | Nein. Mit der Rückkehr greift wieder die deutsche Versicherungspflicht, je nach Vorgeschichte gesetzlich oder privat Quellen: [5], [1]. |
Wohnsitz in Deutschland
Warum der Wohnsitz alles entscheidet
Einen Wohnsitz hat, wer sich an einem Ort ständig niederlässt Quellen: [4]. Das kann auch dann noch Deutschland sein, wenn du schon im Ausland lebst, etwa weil du deine Wohnung behältst. Dann gilt weiter die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland.
Praktische Folge für Privatversicherte: Eine Kündigung der deutschen privaten Krankenversicherung wird in dieser Lage nur wirksam, wenn du innerhalb von zwei Monaten eine lückenlose Anschlussversicherung nachweist, die die Pflicht erfüllt Quellen: [2]. Eine internationale Police eines ausländischen Versicherers reicht dafür oft nicht. Wer gar nicht versichert ist und den Vertrag später abschließt, muss mit einem Prämienzuschlag rechnen Quellen: [1].
So prüfst du
Drei Fragen an den Versicherer
- Ist das Versicherungsunternehmen in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen?
- Erfüllt dieser Tarif die Pflicht zur Krankenversicherung nach § 193 Abs. 3 VVG?
- Bestätigen Sie mir das schriftlich, damit ich es meinem bisherigen Versicherer nachweisen kann?
Ohne schriftliche Bestätigung kündigst du nichts.
Nach dem Wegzug
Was dein Zielland verlangt
Nach dem Wegzug entscheidet das Zielland. Manche Länder verlangen eine Police eines dort zugelassenen Versicherers, andere erkennen internationale Policen mit bestimmter Mindestdeckung an. In den Vereinigten Arabischen Emiraten etwa erfüllt nur die Police eines in den VAE zugelassenen Versicherers die Pflicht. Was für dein Land gilt, steht mit amtlichen Quellen in unseren 20 Länderleitfäden.
Rückkehr
Bei der Rückkehr zählt die deutsche Versicherung
Wer nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommt und keinen anderen Anspruch auf Absicherung hat, kann in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, wenn er zuletzt gesetzlich versichert war oder bisher weder gesetzlich noch privat Quellen: [5]. Wer zuletzt privat versichert war, muss eine private Krankheitskostenversicherung abschließen Quellen: [1]. Kündige die internationale Police erst, wenn feststeht, ab welchem Tag der deutsche Schutz gilt. Mehr unter Rückkehr nach Deutschland.
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Häufige Fragen
Erfüllt eine internationale Krankenversicherung die deutsche Versicherungspflicht?
Nur wenn der Versicherer in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist und der Tarif die Mindestanforderungen von § 193 Abs. 3 VVG erfüllt.
Das betrifft dich, solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast. Lass dir die Erfüllung der Pflicht schriftlich bestätigen.
Quellen: [1]
Brauche ich ohne Wohnsitz in Deutschland eine deutsche Krankenversicherung?
Kann ich meine PKV kündigen, wenn ich eine internationale Police abgeschlossen habe?
Solange du in Deutschland wohnst, nur wenn die neue Police die deutsche Versicherungspflicht erfüllt und du das innerhalb von zwei Monaten nachweist.
Sonst wird die Kündigung nicht wirksam, und du zahlst beide Verträge.
Quellen: [2]
Quellen
- § 193 VVG – Versicherte Person; Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de) amtlich · Gesetzestext · abgerufen 01.11.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (gesetze-im-internet.de) amtlich · Gesetzestext · abgerufen 01.11.2026
- PKV-Verband: Ablehnung und Kündigung der PKV Verband der Privaten Krankenversicherung · abgerufen 01.11.2026
- § 7 BGB – Wohnsitz; Begründung und Aufhebung (gesetze-im-internet.de) amtlich · Gesetzestext · abgerufen 01.11.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de) amtlich · Gesetzestext · abgerufen 01.11.2026
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