Anspruch auf Leistungen aus öffentlichen Mitteln haben in Polen Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und die im Gesetz genannten weiteren Personen; der Nationale Gesundheitsfonds (NFZ) zahlt die Leistungen.
Wer Anspruch auf Leistungen hat, wählt für die Grundversorgung einen Arzt, eine Pflegekraft oder eine Hebamme der Primärversorgung (POZ) bei einem Leistungserbringer mit Vertrag; die Wahl bestätigt eine Erklärung (deklaracja wyboru).
Welche Praxen in deiner Nähe Verträge mit dem NFZ haben, erfährst du bei der Landesabteilung des NFZ.









