Wer als Unionsbürger länger als drei Monate in Belgien bleibt und nicht arbeitet, braucht ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Belgien abdeckt; Arbeitnehmer und Selbstständige brauchen diesen Nachweis nicht. Wer länger als drei Monate bleibt, kann zur Registrierung verpflichtet werden; die Frist darf nicht kürzer als drei Monate ab Ankunft sein, und in Belgien läuft die Registrierung über die Gemeinde.
Eine Brüsseler Gemeinde nennt als Nachweis der Krankenversicherung die EHIC, eine private Versicherung, den S1, die Mitgliedschaft bei einer belgischen Mutualität oder eine Versicherbarkeitsbescheinigung. Ob deine bestehende Police als Versicherung für alle Risiken in Belgien gilt, entscheidet die Gemeinde; kläre das vor dem Umzug dort.
Für die Eintragung als Einwohner nimmt der Versicherungsträger bei Unionsbürgern die elektronische EU-Karte („Enregistrement, Art. 8 RL 2004/38/EG“) oder das vorläufige Dokument Anlage 8ter als Nachweis des Aufenthalts. Wie du die Reihenfolge von Registrierung und Anschluss an die Mutualität gestaltest, klärst du vorab mit der Gemeinde und der Mutualität.
| Lebenslage | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
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| Arbeitnehmer und Selbstständige | Das Merkblatt der Gemeinde nennt für sie Arbeits- bzw. Selbstständigennachweise, einen Krankenversicherungsnachweis nur für Studierende und Personen mit ausreichenden Mitteln. | Frag deine Gemeinde, welche Unterlagen sie für deine Lage verlangt. |
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| Ohne Erwerbstätigkeit | Wer nicht arbeitet, braucht für einen Aufenthalt über drei Monate eine Krankenversicherung für alle Risiken in Belgien. | Kläre, welche Versicherung deine Gemeinde als Nachweis annimmt. |
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